Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act)
Transparenzhinweis gemäß Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung): Einzelne Personen- und Immobilienabbildungen wurden mithilfe künstlicher Intelligenz bearbeitet oder teilweise virtuell gestaltet. Virtuell dargestellte Ausstattungs-, Möblierungs- und Gestaltungselemente entsprechen nicht dem tatsächlichen Zustand der Immobilie und sind nicht Bestandteil des Angebots.